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Ihr Rechtsanwalt in Rostock - Schwerin - Malchow
Bei uns finden Sie den richtigen Fachanwalt in Ihrer Nähe. Von Arbeitsrecht über Familienrecht bis zum Verkehrsrecht.
Unsere Fachanwälte beraten Sie in Rostock | Schwerin | Malow und vertreten Sie in verschiedenen Rechtsgebieten, damit wir Ihr individuelles Anliegen behandeln und Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen können. Durch regelmäßige Fortbildungen und jahrelange Praxiserfahrung kann jeder Anwalt in unserem Hause so auf umfangreiches Know-how und Erfahrungswerte zurückgreifen. Wer Ihnen bei Ihrem Anliegen zur Seite stehen kann, entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Rechtsgebiet.
Hier finden Sie das passende Rechtsgebiet für Ihr Anliegen
Allgemeines Zivilrecht
Forderungseinzug, Vertragsrecht, Persönlichkeitsverletzung, Recht der unerlaubten Handlung, Darlehensrecht, Werkvertragsrecht, Kaufrecht u.v.m.
Ihre Ansprechpartner:
- Stefan Korf
Rechtsanwalt - Thomas Piehl
Rechtsanwalt - Daniel Alff
Rechtsanwalt
Arbeitsrecht
Unsere Spezialisten für Arbeitsrecht leisten sowohl präventive Beratung im Bereich des Arbeitsrechtes wie auch Beratung und Vertretung in Streitfällen.
- Gestaltung von Arbeitsverträgen und Beratung bei Vertragsabschlüssen
- Beratung bei Störungen in bestehenden Arbeitsverhältnissen
- Kündigungsschutz mit Mutterschutzrecht und Schwerbehindertenschutz
- Gestaltung, Entwicklung und Erarbeitung von Sozialplänen
- Gestaltung von Outsourcing-Maßnahmen und Betriebsübergang (§ 613 a ArbGG)
- Tarifanwendung und Tarifwechsel
- Durchführung und Vertretung von Arbeitgeberinteressen in Kündigungsschutzprozessen
- Arbeitnehmervertretung in Kündigungsschutzverfahren,
Erhebung von Kündigungsschutzklagen jeglicher Art - Die gerichtliche Abwehr und Geltendmachung von Lohnforderungen und Lohnnebenforderungen
- Das arbeitsrechtliche Anfechtungsverfahren
Gerne sind wir bereit, Sie in den oben aufgeführten und allen weiteren Fragen des Arbeitsrechtes anwaltlich zu beraten.
Ihre Ansprechpartner:
- Thomas Piehl
Rechtsanwalt - Ralph Hegewald
Rechtsanwalt
Arzthaftungsrecht
I. Vertretung von Ärzten und Kliniken
Herr Rechtsanwalt Korf verfügt neben den Kenntnissen im Arzthaftungsbereich über die Möglichkeit, auch verwaltungsinterne Vorgänge innerhalb von Kliniken optimal zu betreuen.
Herr Rechtsanwalt Piehl verfügt neben seinen Erfahrungen im Arzthaftungsrecht über ein hervorragendes beratendes “Ärztenetzwerk”. Überdies ist er für die nicht immer vermeidbare strafrechtliche Vertretung von Ärzten zuständig.
Unser Steuerberater Herr Burmester ist für die steuerliche Beratung von niedergelassenen Ärzten zuständig.
II. Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patienten
Durch das vorbezeichnete Gesetz sind nicht unerhebliche Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches das Arzt-Patienten-Verhältnis betreffend erfolgt.
Teils bedeutende Fragestellungen des bislang maßgeblich durch „Richterrecht“ geprägten Medizin- und Arzthaftungsrechts sind nunmehr Gesetz und hierbei teilweise auch modifiziert worden.
Bedingt durch die gesetzgeberische Intention, die Stärkung der Patientenrechte, muss davon ausgegangen werden, dass sich gerade im Bereich des Arzthaftungsrechtes und der damit einhergehenden vertraglichen Ausgestaltungsfragen ein erhöhtes Haftungspotenzial auf Seiten der Ärzteschaft ergibt.
Unser Beraterteam ist in der Lage, komplexe Sachverhalte im Bereich des Arzthaftungsrechtes zu betreuen. Neben der zivilrechtlichen Komponente, so u. a. Schadenersatzfragen, wird selbstverständlich auch Augenmerk auf die immer notwendiger werdende Compliance- Beratung gelegt.
Die Anwendung und Umsetzung der gesetzgeberischen Vorgaben wird stets eine dynamische Aufgabe sein und bleiben.
III. Arztstrafrecht
Neben der zivilrechtlichen Auseinandersetzung sehen sich betroffene Ärzte auch einem erheblichen strafrechtlichen Risiko ausgesetzt. Insoweit kommt eine Vielzahl von denkbaren Fallkonstellationen und materiellen Strafnormen in Betracht.
Zu nennen sind exemplarisch:
- fahrlässige Tötung/fahrlässige Körperverletzung (§§ 222, 229 StGB)
- unterlassene Hilfeleistung ( § 323 c StGB)
- Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB)
- Untreue (§ 266 BGB)
- Vorteilsannahme/Bestechlichkeit (§§ 299, 331, 332 StGB)
- Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht (§§ 203, 204 StGB)
Wie auch in anderen Strafverfahren wird dringend angeraten, möglichst frühzeitig einen Strafverteidiger zu konsultieren. Von einer Einlassung ohne umfassende vorherige Prüfung des Tatvorwurfs und Einsicht in die Ermittlungsakten muss dringend abgeraten werden.
In der Praxis zeigt sich häufig, dass eine vorschnelle Einlassung gerade bei komplexen Sachverhalten im Nachhinein kaum noch korrigierbar ist und zu erheblichen Problemen für den Mandanten im Ermittlungsverfahren führen kann.
Die Komplexität strafrechtlicher Fragestellungen die Ärzteschaft betreffend geht exemplarisch aus einer seit Langem erwarteten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22.06.2012 hervor. Durch den Großen Senat für Strafsachen wurde die seit Langem umstrittene Frage geklärt, ob niedergelassene, für die vertragsärztliche Versorgung zugelassene Ärzte grundsätzlich der Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB) bzw. einer Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit im Zusammenhang mit der Amtsausübung unterfallen können. Zwar wurde die Frage durch den BGH letztendlich mit treffenden Argumenten zugunsten der Ärzteschaft entschieden. Gleichwohl zeigt die bis zur Entscheidung bestehende Rechtsunsicherheit auf, dass auch im Bereich des Arztstrafrechtes wachsender Bedarf an kompetenter strafrechtlicher Beratung besteht.
IV. Complianceberatung für Ärzte und Krankenhäuser
Einen zunehmend gewichtigen Bereich in der Beratung von Ärzten und Krankenhäusern nimmt die Compliance-Beratung ein. Neben dem stetig wachsenden Aufklärungsbedarf/ - erfordernis der Patienten sollte die strafrechtliche Compliance-Beratung nicht vernachlässigt werden. Herr Rechtsanwalt Piehl entwickelt entsprechende Konzepte!
Ihre Ansprechpartner:
- Stefan Korf
Rechtsanwalt
Baurecht
Privates Baurecht
- Gestaltung von Werk- und Bauträgerverträgen
- Sicherung und Durchsetzung von Werklohnforderungen
- Sicherung und Durchsetzung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen
- Beratung und Vertretung von Architekten und Bauherren bei öffentlich-rechtlichen Realisierungshindernissen
- Gestaltung von Architektenverträgen
- Durchsetzung von Architektenhonorarforderungen
- Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche bei Architektenhaftung
Öffentliches Baurecht
Beratung von Kommunen und/oder Investoren in Raumordnungs- und Bauleitplanverfahren
- Beratung von Investoren in Baugenehmigungsverfahren
- Beratung und Vertretung von Kommunen und/oder Investoren in Normenkontroll- und Drittanfechtungsverfahren
- Baugenehmigungsverfahren
- Bauaufsichtsmaßnahmen; Problematik Abstandsflächen etc.
- Planfeststellungsverfahren
Ihre Ansprechpartner:
- Stefan Korf
Rechtsanwalt - Thomas Piehl
Rechtsanwalt
Erbrecht
Erbrecht ist zunehmend ein wichtiges Thema sowohl für Privatpersonen wie auch für Unternehmen.
Oftmals besteht das Bedürfnis der Mandantschaft, zu Lebzeiten eine Regelung herbeizuführen, die es ermöglicht, dass der Nachlass ohne Streit zwischen den Erben verteilt wird.
Aus der langjährigen Berufspraxis unserer für Erbrecht zuständigen Anwälte besteht ein zunehmendes Beratungsbedürfnis dahingehend, rechtzeitig Testamente, Verträge und Vereinbarungen herbeizuführen.
Wir beraten Sie gerne zu folgenden erbrechtlichen Fragestellungen:
Erbschaftssteuer
Durch die steuerliche Ausrichtung in unserer Kanzlei sind Sie, was alle Fragen des Erbrechtes anbelangt, perfekt aufgehoben. Sowohl Herr Thomas Burmester als Steuerberater wie auch Frau Rechtsanwältin Uta Plischkaner als Fachanwältin für Steuerrecht können Sie im Bereich Erbschaftssteuer optimal beraten.
Testament
Ein Testament sollte nicht ohne professionelle Beratung erstellt werden. Ein unwirksames oder nicht sorgfältig erstelltes Testament kann weitreichende wirtschaftliche und persönliche Folgen haben.
Die Beratung bei der Testamentsgestaltung ist daher ein wesentlicher Aspekt der anwaltlichen Tätigkeit im Erbrecht.
Erbvertrag
Als Alternative zum Testament ist der Erbvertrag anzusehen. Mit einem Erbvertrag regelt der Verfasser zu Lebzeiten verbindlich Erbeinsetzungen, Vermächtnisse und Auflagen für die Erben.
Im Gegensatz zum Testament ist die Zustimmung Dritter bei der Erstellung eines Erbvertrages erforderlich.
Jeweils insbesondere zu beachten ist, dass eine formunwirksame Vereinbarung nichtig sein kann.
Nachlassinsolvenz
Auch Verbindlichkeiten und Steuersünden lassen sich vererben. Aus diesem Grunde ist es wichtig, zunächst die Frage der Erbausschlagung zu überprüfen. Darüber hinaus kann auch hier die Nachlassinsolvenz vermieden werden.
Sollte es dennoch zur Nachlassinsolvenz kommen, werden Sie durch unsere spezialisierten Insolvenzverwalterinnen Frau Rechtsanwältin Uta Plischkaner und Frau Rechtsanwältin Stefanie Schuldt-Schönhardt beraten.
Unternehmensnachfolge
Aus erbrechtlicher Sicht ist die rechtzeitige Planung der Unternehmensnachfolge von entscheidender Bedeutung. Insbesondere unter Berücksichtigung erbschaftsteuerlicher Aspekte kann eine nicht hinreichend geplante Unternehmensnachfolge für das Unternehmen existenzbedrohlich sein und insoweit auch für mögliche Erben weitreichende Bedeutung haben.
Unsere Rechtsanwälte kümmern sich um eine sorgfältige Übergabe von Unternehmen an die nächste Generation.
Pflichtteil
Häufig sind die Fragen des Pflichtteilsrechts, sowohl im Zusammenhang mit der Erstellung von Testamenten wie auch im Rahmen der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen.
Zunehmende Bedeutung gewinnt hier der § 2325 BGB. Es handelt sich hierbei um den sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch, der oftmals erhebliche Schenkungen vor Ableben des Erblassers an das Tageslicht bringt.
Nicht selten hält sich die Informationsbereitschaft der Erben, was vorangegangene Schenkungen des Erblassers anbelangt, in Grenzen. Daher kann es erforderlich sein, dass ein notarielles Nachlassverzeichnis abverlangt oder sogar der gerichtliche Weg bestritten werden muss.
Gerne beraten wir Sie hierzu.
Ihre Ansprechpartner:
- Thomas Piehl
Rechtsanwalt
Familienrecht
Im Bereich des Familienrechts bearbeitet dieses Fachgebiet Herr Rechtsanwalt Hegewald als Fachanwalt für Familienrecht in Schwerin. Herr Rechtsanwalt Piehl betreut die Rostocker Familienrechtsmandate. Wir freuen uns, Ihnen im Bereich des Familienrechts folgende Dienstleistungen anbieten zu dürfen:
- Die Durchführung von Ehescheidungsverfahren
- Die Beratung in der Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Die Berechnung von Kindes-, Volljährigen-, Verwandten-, sowie Ehegattenunterhalt
- Die Interessenvertretung im Bereich des Sorgerechts, Aufenthaltsbestimmungsrechts sowie des Umgangsrechts
- Die Prozessvertretung in Vaterschaftsanfechtungsfragen
- Die Durchsetzung von Zugewinnausgleichsansprüchen und vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen
- Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Oberlandesgerichts Rostock
- Düsseldorfer Tabelle
Ihre Ansprechpartner:
- Thomas Piehl
Rechtsanwalt - Ralph Hegewald
Rechtsanwalt
Gesellschaftsrecht
Wir unterstützen und vertreten Sie bei der Gestaltung Ihrer gesellschaftsrechtlichen Vorhaben. Streitigkeiten unter den Inhabern und den Gesellschaftern von Unternehmen lähmen die Unternehmensentwicklung bis hin zur Existenzfrage. Lassen Sie es nicht so weit kommen!
Durch viele vernünftige und den wechselseitigen Interessen entsprechende vertragliche Regelungen können denkbare Streitigkeiten unter Gesellschaftern und Inhabern von Unternehmen schon im Voraus verhindert werden. Lassen Sie sich daher eingehend beraten, bevor Sie vertragliche Bindungen eingehen.
Im Bereich des Gesellschaftsrechts beraten und vertreten wir Ihr Unternehmen umfassend bei Vertragsverhandlungen, Vertragsgestaltungen sowie bei Projektplanungen. Wir übernehmen dabei regelmäßig die nachfolgend aufgeführten Aufgaben:
- Beratung bei der Wahl der Rechtsform, insbesondere unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten
- Individuelle Gestaltung von Gesellschafts- und Geschäftsführerverträgen
- Begleitung bei Unternehmenskauf, -verkauf, -umwandlung und Generationswechsel
- Beratung von Existenzgründern und Start-up-Unternehmen
- Umfassende Rechtsberatung auf allen Gebieten des Unternehmensrechts (Aktienrecht, GmbH-Recht, KG-/OHG-Recht; BGB-Gesellschaftsrecht)
- Treuhandverträge und Übernahme der Treuhänderstellung
Wahl der richtigen Rechtsform
- Gründung und Vertragsgestaltung
- Unternehmensplanung und Organisation
- Vertragsgestaltung
- Haftungsfragen während der Gründungsphase
- steuerrechtliche Fragestellungen
- Gesellschaftsverträge/Geschäftsführerverträge
- Entwurf von GmbH-Gesellschaftsverträgen
- Anstellungsverträge für GmbH-Geschäftsführer
- Überprüfung der Verträge unter steuerlichen Gesichtspunkten
Unternehmenskauf
- Beratung bei Gesellschafterwechsel
- Anteilskäufe und Anteilsverkäufe
- Gesellschaftsumwandlung
- Unternehmensbewertung in Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern
- Verhaltensweise in der Krise
- Auseinandersetzung und Liquidation von Gesellschaften
Existenzgründung
Wir bieten unseren Mandanten nicht nur Rechtsberatung im engeren Sinne, sondern versuchen, dem jungen Unternehmen rundum Hilfestellung bei der Existenzgründung und Existenzfestigung zu bieten. Unser Leistungsspektrum umfasst dabei:
- Wahl der Rechtsform
- Ausarbeitung von Gesellschaftsverträgen
- Vertretung bei Vertragsverhandlungen
- Stammkapital, Gesellschaftszweck, Aufnahme neuer Gesellschafter, Wettbewerbsverbot
- Entwurf von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Haftungsbegrenzung, Eigentumsvorbehalt, Gerichtsstand, Aufrechnungsverbot ...
- Entwurf eines Businessplans
- Unternehmensorganisation
Finanzierungsberatung
- Auswahl der Hausbank, Kreditbedarfsermittlung
- Hinweise auf Fördermöglichkeiten
- Entwurf bzw. Prüfung von Verträgen (Arbeitsverträge, Mietverträge, Wartungsverträge ...)
Aktienrecht
- Satzungen für Aktiengesellschaften
- Gründung “kleiner Aktiengesellschaften”
- Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat
- Beratung für die Vorbereitung und Leitung von Hauptversammlungen
- Planung und Durchführung von Kapitalerhöhungen Projektierung, Finanzierung und Durchführung des Going Public
- Anstellungsverträge für Vorstandsmitglieder
GmbH-Recht
- Entwurf von GmbH-Gesellschaftsverträgen
- Anstellungsverträge für GmbH-Geschäftsführer
- steuerrechtliche Beratung
Genossenschaftsrecht
Rechtsanwalt Piehl ist dem Bereich Genossenschaftsrecht spezialisiert. Er berät Sie gerne in deutschen und europäischen Fragen des Genossenschaftsrechts.
Ihre Ansprechpartner:
- Thomas Piehl
Rechtsanwalt - Stefan Korf
Rechtsanwalt
Grundstücksrecht
Als Verkäufer oder Käufer eines Grundstückes oder Wohneigentums haben Sie eine große Verantwortung, denn finanzielle Aspekte sind wirtschaftlich meist bedeutend und sogar existenziell.
Bei dem beabsichtigten Erwerb bzw. Verkauf von Grundeigentum sollten bereits im Vorfeld mögliche Streitfragen geklärt werden. Wir vertreten Sie in diesem Fall selbstverständlich auch bei streitigen Auseinandersetzungen.
Beispielhafte Vertretungen:
- Erwerb und Übertragung von Grundvermögen
- Prüfung von Kaufverträgen
- Grundstücksrecht der Neuen Länder
- Restitutionsrecht
- Sachenrechtsbereinigung
- Nutzungsentschädigungen
- Recht der Bodenreform
Ihre Ansprechpartner:
- Stefan Korf
Rechtsanwalt - Ralph Hegewald
Rechtsanwalt
Mietrecht
Im Bereich des Mietrechtes erhalten Sie nicht nur Informationen und Beratung im Rahmen des Abschlusses und/oder der Beendigung eines Mietverhältnisses. Selbstverständlich stehen wir Ihnen mit fachkundiger Beratung und Vertretung in allen Teilbereichen des Mietrechts zur Seite:
- Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen
- Streitigkeiten bei Mietkündigungen
- Mietmängel, Minderungen, Nebenkostenabrechnungen
- Räumungsklagen
(Qualifizierte) Mietspiegel für die Hansestadt Rostock, die Landeshauptstadt Schwerin sowie die Städte Güstrow, Bad Doberan, Ludwigslust und Parchim:
Ihre Ansprechpartner:
- Thomas Piehl
Rechtsanwalt - Daniel Alff
Rechtsanwalt
Ordnungswidrigkeitenrecht
Wesentlicher Tätigkeitsbereich unserer Kanzlei im Recht der Ordnungswidrigkeiten ist der Teilbereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten. Üblicherweise übernehmen Verkehrsrechtsschutzversicherungen die mit der Verteidigung verbundenen Anwalts- und Gerichtskosten, sofern der Tatvorwurf sich auf den fließenden Verkehr bezieht.
Grundsätzlich macht es durchaus Sinn, sich gegen jeden Ordnungswidrigkeitenvorwurf zu verteidigen. Zumindest sollte im Rahmen der Akteneinsicht überprüft werden, ob im Rahmen der Messung Fehler erfolgt sind.
Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche technische Fachliteratur, die es uns ermöglicht, Fehlerquellen bei Messungen zu überprüfen und aufzudecken. Auch bei anfänglich vermeintlich eindeutigen Ordnungswidrigkeitsverstößen können durch fachkundige Beratung und Verteidung regelmäßig Einstellungen oder Freisprüche erreicht werden.
- Aktueller Punktekatalog
- Promillerechner
„Achtung“, die errechnete Promillezahl rechtfertigt nicht das Fahren unter Alkoholeinfluss.
Ihre Ansprechpartner:
- Thomas Piehl
Rechtsanwalt - Ralph Hegewald
Rechtsanwalt
Strafrecht
Das Strafrecht ist neben dem Ordnungswidrigkeitenrecht eine zunehmend komplexer werdende Materie. Nie gab es so viele Verbotsnormen wir heute. Das gesamte Wirtschafts- und Arbeitsleben, ist bis in seine Verästelungen von Straf- und Bußgeldvorschriften flankiert. Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein wesentlicher Tätigkeitsbereich von Herrn Rechtsanwalt Thomas Piehl, der auch Fachanwalt für Strafrecht ist.
Im Bereich Wirtschaftsstrafrecht ist Herr Rechtsanwalt Piehl in folgenden Bereichen tätig:
- Arbeitsstrafrecht
- Dazu gehören insbesondere die Bereiche
- Arbeitnehmerüberlassung
- Arbeitnehmer Entsendung
- Illegale Ausländerbeschäftigung
- Leistungsmissbrauch
- Mindestlohn
- Schwarzarbeit
- Beitragsvorenthaltung (§ 266a StGB)
- Lohnsteuerhinterziehung
Insolvenzstrafrecht
Neben der Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO steht regelmäßig das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB, sowie Bankrott- und Buchhaltungsdelikte im Fokus. In Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern kann hier eine optimale Verteidigungsstrategie aufgebaut werden.
Vermögensdelikte
Zu den wesentlichen Vermögensdelikten, die von häufiger Relevanz sind, gehören der Betrug gemäß § 263 StGB, der Subventionsbetrug gemäß § 264 StGB, der Kapitalanlagebetrug gemäß § 264a StGB, sowie der Kreditbetrug gemäß § 265 StGB.
Weiterhin ist der Untreuetatbestand gemäß § 266 StGB von nicht unerheblicher Brisanz.
Wettbewerbsstrafrecht
In strafrechtlicher Hinsicht sind insbesondere Korruptionsdelikte und damit verwandte Straftatbestände von erheblicher Bedeutung. So die Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), das Verbot von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen und Ausschreibungen (§ 298 StGB) und auch mittlerweile das zum 26. April 2019 in Kraft getretene Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
Weiterhin von erheblicher Bedeutung ist das Wettbewerbsregistergesetz.
Im Zusammenhang mit Klientel im medizinischen Bereich ist auch der §§ 299a, 299 b StGB, der Bestechlichkeit im Gesundheitswesen von nicht unerheblicher Bedeutung.
Weiterhin hat das Kapitalmarktstrafrecht zunehmende Relevanz im Bereich der Wirtschaftsstrafverteidigung.
Compliance Beratung
Ein nicht unerheblicher Teil der strafrechtlichen Beratung ist im Bereich der Compliance Beratung zu sehen. Hierbei soll vermieden werden, dass sich Unternehmer und Geschäftsführer, manchmal auch unwissentlich, durch Aktivitäten strafrechtlichen Verfolgungsrisiken aussetzen. Die Vermeidung derartiger Risiken und Handlungen ist ein zunehmend gewichtiger Bereich, der verhindert, dass überhaupt Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. In Anbetracht der zunehmenden Komplexität ist der Beratungsbedarf in diesem Zusammenhang von entscheidender und erheblicher Bedeutung.
Arztstrafrecht
Herr RA Piehl ist zuständig für Medizin- und Arztstrafrecht. Neben einer nicht unerheblichen Anzahl von Verfahren in diesem Bereich, hält er regelmäßig Vorträge zu diesem und verwanden Themen wie z. B. § 299a,b StGB.
Gern stehen wir und unser Team Ihnen hierbei zur Verfügung. Das frühzeitige konsultieren eines Strafverteidigers ist von erheblicher Bedeutung.
Ihre Ansprechpartner:
- Thomas Piehl
Fachanwalt für Strafrecht
zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Rechtsanwalt
Steuerberatung
Unsere Steuerberatung steht Ihnen gern zur Seite:
- Finanzbuchhaltung
- Lohnbuchhaltung
- Jahresabschlüsse
- Beratung in und Begutachtung von bilanzsteuerrechtlichen Problemfällen
- Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Betriebsprüfung und Fahndungsprüfung
- Vertretung gegenüber der Finanzverwaltung in außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und vor den Finanzgerichten in Finanzgerichtsprozessen
- Beratung und Vertretung in Schenkungs- und Erbschaftssteuerangelegenheiten
- Beratung in und Begutachtung von Unternehmenssteuerfragen
- Beratung im Zusammenhang mit Ihrer Steuererklärung
- Beratung bei Existenzgründungen
Ihre Ansprechpartner:
- Thomas Burmester
Steuerberater
Steuerstrafrecht
Auf dem Geschäftsfeld des Steuerrechts bieten wir einen Full-Service für Unternehmen und Privatpersonen. Neben der allgemeinen Steuerberatung sind wir in der Lage, alle in oder mit Deutschlandbezug betreffenden Aufgaben zu lösen.
Dies betrifft u.a.
- Wahl der Unternehmensform, steuerliche Gestaltung beim Unternehmenskauf;
- Gestaltung für Kapitalerträge, Geldanlage / Vermögensbildung;
- (vorweggenommene) Erbfolge bei Unternehmen und Vermögen, bei einer Immobilie;
- Ehevertrag, Trennungsvereinbarung und Scheidungsvereinbarung und ihre Auswirkungen auf die Steuer;
- Betriebsprüfung
- Einspruch und Klage zum Finanzgericht und dem Bundesfinanzhof;
- Arbeitgeber und Lohnsteuer
- Steuerstrafrecht, Steuerfahndung, strafbefreiende Selbstanzeige
Als Fachanwalt für Strafrecht hat sich Rechtsanwalt Thomas Piehl auf den Bereich Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisiert. Neben seiner Tätigkeit in einem der größten Steuerberatungsunternehmen (jetzt PWC), hat Herr Rechtsanwalt Piehl bereits vor mehr als 20 Jahren die theoretischen Kenntnisse zum Erwerb eines Fachanwaltstitels für Steuerrecht erfolgreich absolviert. Neben einer Vielzahl von Aus- und Weiterbildungsseminaren im Bereich des Straf- und Steuerstrafrechts besteht ein weiterer gewichtiger Tätigkeitsbereich in der Compliance-Beratung von kleinen mittelständischen Unternehmen.
Erfahrungsgemäß kommt es nicht selten zu Situationen, in denen die Finanzbehörden anlässlich einer Betriebsprüfung ein Steuerstrafverfahren einleiten. Es gibt auch vor diesem Hintergrund einen immer größeren Bedarf an Compliance-Beratung.
In Zusammenhang mit einem effizienten Netzwerk aus Steuerberatern ist dies effektiv möglich.
Rechtsanwalt Piehl verteidigt derartige Verfahren, die in der Regel vor den großen Wirtschaftsstrafkammern der Landgerichte stattfinden, regelmäßig.
In diesem Zusammenhang ist es ganz entscheidend, welche Ermittlungsergebnisse durch die Straf- und Bußgeldstellen der jeweiligen Finanzämter verwendet werden und verwendet werden dürfen.
Zeichnet sich die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens ab, ist es wichtig, möglichst frühzeitig einen Strafverteidiger für Steuerstrafrecht neben dem Steuerberater im Verfahren zu beauftragen.
Zwar ist ein Steuerberater grundsätzlich berechtigt, als Strafverteidiger in Steuerstrafsachen aufzutreten, es besteht jedoch die Erfahrung, dass eine Zusammenarbeit zwischen Strafverteidiger und Steuerberater deutlich effektiver ist, da in der Regel der Steuerberater wenig Prozesserfahrung im Zusammenhang der Strafprozessordnung hat.
Deswegen arbeitet Herr Rechtsanwalt Piehl mit unterschiedlichen Steuerberatern u. a. auf der Ebene von Steuerstrafsachen erfolgreich zusammen.
Dies gilt auch für internationale Steuerstrafverfahren. Insbesondere aufgrund der europaweiten Angleichung der Steuersysteme und auch Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmen wird eine steuerstrafrechtliche Compliance-Beratung immer wichtiger.
Abschließend wird dringend angeraten, dass Unternehmer neben einer D&O-Versicherung auch den Abschluss einer Spezialstrafrechtsschutzversicherung in Erwägung ziehen, um eine effiziente Finanzierung der oftmals sehr aufwendigen Steuerstrafverfahren herbeizuführen. Die Versicherungen übernehmen regelmäßig Stundensätze, die es ermöglichen, sich hinreichend Zeit für ein derart aufwendiges Mandat zu nehmen. Regelmäßig sind derartige Versicherungen auch bereit, in Steuerstrafverfahren nicht nur die Kosten des Strafverteidigers, sondern auch zusätzlich die des Steuerberaters zu übernehmen.
Auf diese Art und Weise ist eine optimale Verteidigung gewährleistet, sodass jeder Unternehmer eines kleinen mittelständischen Unternehmens, der insbesondere eine gewisse Firmenstruktur vorhält, durchaus den Abschluss einer derartigen Versicherung, falls nicht vorhanden, in Erwägung ziehen sollte.
Unabhängig davon ist Herr Rechtsanwalt Piehl gerne bereit, im Rahmen eines Erstberatungsgespräches eine Risikoanalyse vorzunehmen.
Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen!
Ihre Ansprechpartner:
- Thomas Piehl
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt - Thomas Burmester
Steuerberater
Sozialrecht
Das Sozialrecht ist ein weitgefächertes Rechtsgebiet. Das Sozialrecht umfasst den Rechtsbereich des Sozialgesetzbuches (Arbeitsförderung, Gesetzliche Krankenversicherung, Gesetzliche Rentenversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, Kinder und Jugendhilfe, Pflegeversicherung), Recht der Aussiedler, Lastenausgleich u. v. a. m.
Die Rechtsvertretung besteht im Wesentlichen in der rechtlichen Überprüfung von Leistungsansprüchen gegen den Staat.
In diesen Bereich fallen zum Beispiel Ansprüche auf Erwerbsunfähigkeit,- Berufsunfähigkeitsrenten, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Altersrenten, Leistungen aus der Pflegeversicherung, Rechte aus Arbeitsunfällen und ebenso das Soziale Entschädigungsrecht (Opferentschädigung), ferner Ansprüche auf Gewährung von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe.
In den gerichtlichen Verfahren vor den Sozialgerichten gibt es keinen Anwaltszwang. Anwaltliche Beratung und Vertretung kann jedoch sehr häufig angeraten sein, das gilt bereits im außergerichtlichen Vorverfahren.
Sofern Sie sich anwaltlich (noch) nicht vertreten lassen oder eine Mandatserteilung nicht kurzfristig möglich ist, müssen Sie folgendes immer beachten:
- Lesen Sie unbedingt die Rechtsmittelbelehrung am Ende des Bescheides
- die Frist zur Erhebung eines Widerspruches gegen einen Bescheid eines Versicherers oder einer Behörde beträgt einen Monat nach Zustellung des Bescheides
- die Frist zur Klageerhebung gegen einen Widerspruchsbescheid beträgt ebenfalls einen Monat nach Zustellung des Wiederspruchsbescheides
- im Falle der Niederlegung des Schriftstückes auf der Post gilt das Niederlegungsdatum als Zustellungsdatum und damit als Fristbeginn
- der Widerspruch oder die Klage ist nur fristgemäß erhoben, wenn innerhalb der Monatsfrist Widerspruch bzw. Klage bei der Behörde oder bei Gericht eingehen (auf das Datum der Absendung kommt es nicht an!)
- einer Begründung des Widerspruchs bzw. der Klage innerhalb einer Frist bedarf es (bis auf ganz seltene Ausnahmen) nicht
Ihre Ansprechpartner:
- Daniel Alff
Rechtsanwalt
Verkehrsrecht
Situationen, in denen man einen Rechtsanwalt braucht, gibt es immer wieder: Nach dem (unverschuldeten oder verschuldeten) Verkehrsunfall, bei dem es Probleme mit dem Unfallgegner oder der Versicherung gibt, im Zusammenhang mit dem Gebrauchtwagenkauf oder -verkauf, bei dem etwas nicht geklappt hat, bei Ordnungswidrigkeiten und insbesondere Bußgeldbescheiden oder bei Ärger mit der Leasinggesellschaft des Pkw – wer zu seinem Recht kommen will, braucht einen Anwalt. Der sollte natürlich möglichst auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisiert und in der Nähe sein.
Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen sowie die Verteidigung im Rahmen der im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen eingeleiteten Straf- oder Bußgeldverfahren gehört zu unserem Tätigkeitsbereich.
Nicht immer können Ansprüche nach dem Grundsatz “Wer auffährt, hat Schuld” durchgesetzt werden. Oft bestehen Schwierigkeiten, den tatsächlichen Unfallhergang zu rekonstruieren. Zeugen sind insoweit sehr hilfreich, ebenso eine Dokumentation der Unfallstelle sowie der entstandenen Schäden. Durch ein verkehrsanalytisches Gutachten kann jedoch ebenfalls weitergeholfen werden. Für Detailfragen und die Vorgehensweise bei Verkehrsunfällen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner:
- Thomas Piehl
Rechtsanwalt - Ralph Hegewald
Rechtsanwalt - Daniel Alff
Rechtsanwalt
Verwaltungsrecht
Der Schwerpunkt unserer verwaltungsrechtlichen Tätigkeit liegt im Kommmunalabgabenrecht. Dieser Bereich ist eine Spezialität von Rechtsanwalt Korf, der weitgreifende Erfahrungen auf diesem Gebiet durch eine Vielzahl von Verfahren gewinnen konnte. Die Überprüfung und Abwehr von Erschließungs-, Straßen-, Wasser- und Abwasserbeiträgen, Grundstücksanschlusskosten sowie Trinkwasser-/Abwassergebühren steht im Vordergrund.
Das öffentliche Baurecht behandelt Rechtsfragen um die Erteilung oder Verweigerung einer Baugenehmigung. Dazu gehört auch der Angriff von Nachbarn auf die Erteilung einer fremden Baugenehmigung für ein Bauvorhaben, von dem Störungen erwartet werden. In diesem Zusammenhang stellen sich regelmäßig auch planungsrechtliche Fragen, insbesondere bei der Standortsuche für gewerbliche Investoren oder Nutzungen. Wir betreuen auch für Private die Aufstellung und/oder die Änderung von Bebauungsplänen sowie Vorhabens- und Erschließungsplänen.
Im Kommunalrecht vertreten wir Sie in kommunalverfassungsrechtlichen Verfahren, betreuen Streitverfahren auf dem Gebiet des kommunalen Finanzverfassungsrechts und des kommunalen Ausgleichsrechts. Wir vertreten Kommunen im Normenkontrollverfahren und Bürger oder Bürgerinitiativen gegen kommunale Bebauungspläne.
Ein weiteres Gebiet innerhalb des Verwaltungsrechts ist das Wirtschaftsverwaltungsrecht. Hier stehen wir Ihnen insbesondere im Bereich des Subventions- und Förderungsrechts zu Seite.
Ihre Ansprechpartner:
- Stefan Korf
Rechtsanwalt